Spitzentanz

Gesunde Spitze - dann gerne!

Selbstverpflichtung der Mitglieder des DBfT

Mitglieder des Berufsverbandes verpflichten sich, Schülerinnen den Zugang zum Spitzentanz frühestens mit dem vollendeten 11. Lebensjahr zu gewähren. Zusätzlich sollte vor Beginn des Spitzentanzes die körperliche Tauglichkeit medizinisch festgestellt werden, um gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden.

Dieser Richtlinie liegen medizinische und entwicklungsbedingte Aspekte zu Grunde, die regelmäßig zusammen mit der medizinischen Forschung überprüft werden.

Ein früheres Teilnehmen am Spitzentanz wird daher vom DBfT nicht gebilligt und führt bei Zuwiderhandlung durch ein Mitglied zum Ausschluss aus dem Verband.

Wir bitten alle Schülerinnen und Eltern zum Wohle der Entwicklung des Körpers dies zu beachten.

Mehr Informationen rund um die Tanzmedizin erhalten Sie bei ta.med - Tanzmedizin Deutschland e.V.

Seminar Update Spitzentanz
mit Prof. Christine Neumeyer
Gesundheits- und Rehazentrum Medicos Tanzmedizin

Tanzmedizin

Gesundheit kommt vor der Leistung

„Die Arbeit am Menschen“ - gesundes Unterrichten: Tanzmedizin und Tanzpädagogik

Der Künstlerische Tanz beeinflusst den Menschen auf vielfältige Art und Weise:

Er fördert Selbstvertrauen und Selbstwertgefühl, Musikalität und Rhythmusgefühl und unterstützt die Entfaltung der Ausdruckskraft und der Kreativität.
Außerdem schult er Haltung, Körperbewusstsein und Leistungsfähigkeit.

Die Anforderungen an einen Tanzpädagogen sind somit sehr hoch, da er als Unterrichtender den Grundstein für eine gesunde und lange Tänzerkarriere oder auch eine erfüllte Freizeitbeschäftigung der Amateure legt.

Daher spielt die Tanzmedizin in der Tanzpädagogik eine sehr große Rolle.

Sie widmet sich insbesondere der Vorbeugung (Prävention) von Verletzungen sowohl bei dem Tanzpädagogen selbst, als auch im Umgang mit seinen Schülern.

Ein qualifizierter und durch fundierte tanzmedizinische Fachkenntnisse gestützter Unterricht beinhaltet den sorgfältigen Umgang mit den individuellen, anatomischen Gegebenheiten der Schüler. Zum Beispiel können Fehlhaltungen wie „Säbelbeine“, „Senkspreizfüße“ oder auch das häufig vorzufindende „Hohlkreuz“ durch gezielte Schulung verbessert werden. Ebenso sorgt ein verantwortungsbewusster Tanzpädagoge dafür, dass Schüler nicht vor dem 12 Lebensjahr, und nur nach intensiver, muskulärer Schulung und eingehender Prüfung der gegebenen anatomischen Voraussetzungen, am Spitzenunterricht teilnehmen darf.

Aufgrund der hohen Verantwortung gegenüber der Gesundheit der Schüler sollten fundierte, tanzmedizinische Kenntnisse für einen qualifizierten Tanzpädagogen verpflichtend sein. Um einen „gesunden“ Umgang und Unterricht „am Mensch“ zu gewährleisten, muss ein Tanzpädagoge sich bewusst sein, dass jeder Mensch unterschiedliche anatomische sowie physiologische Voraussetzungen mitbringt und diese immer individuell zu beurteilen sind.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zur Tanzmedizin finden Sie auf den Seiten von tamed e.V., Tanzmedizin Deutschland, unter www.ta.med.eu

Tanzpädagogisches Zertifikat für professionelle Tänzerinnen und Tänzer (TPZ)

Das berufsbegleitende Bildungsangebot des DBfT

Vierte Generation, ab 5. Oktober 2026

Qualifizierung zum/zur Tanzpädagog*in

AZAV-zertifizierte berufsbegleitende Weiterbildung des DBfT

Am 5. Oktober 2026 startet die vierte Generation der Qualifizierungsmaßnahme „Tanzpädagogisches Zertifikat (TPZ)” des Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V..

Diese AZAV-zertifizierte Weiterbildung (Fachbereich 4) richtet sich an professionelle Bühnentänzer*innen, die ihre künstlerische Laufbahn um eine nachhaltige pädagogische Perspektive erweitern möchten. Ziel ist es, einen strukturierten und praxisnahen Übergang vom aktiven Bühnenberuf in die Tanzpädagogik zu ermöglichen – ohne Leerzeiten und mit klarer beruflicher Perspektive.

Die Maßnahme ist grundsätzlich über einen Bildungsgutschein förderfähig.

Auf einen Blick

  • Start: 5. Oktober 2026
     
  • Dauer: 9–12 Monate (je nach Schwerpunkt)
     
  • Umfang: 333 Unterrichtseinheiten (ca. 250 Zeitstunden)
     
  • Format: Hybrid (Online via Zoom & Moodle + 1 Präsenzwoche in Dortmund, Frühjahr 2027)
     
  • Empfohlene Lernzeit: ca. 8 Stunden pro Woche
     
  • Unterrichtssprache: überwiegend Englisch
     
  • Deutschkenntnisse: nicht erforderlich (fakultativer Deutschkurs bis B1 möglich)
     
  • Schulabschluss: nicht erforderlich
     
  • Abschluss: Zertifikat des DBfT + praktische Prüfung (Lehrprobe/Projektpräsentation)

Kosten & Förderung

  • Gesamtkosten: 5.900 €

  • AZAV-förderfähig: 4.595,40 €

  • Eigenanteil: 1.304,60 €

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Gerne beraten wir Sie individuell.

Inhalte – Gemeinsame Pflichtmodule

Alle Teilnehmenden absolvieren ein fundiertes Grundlagenmodul mit folgenden Fächern:

  • Pädagogik & Lernpsychologie

  • Ethik

  • Tanzmedizin

  • Tanzgeschichte

  • Betriebswirtschaft

  • Musiktheorie

  • Sprecherziehung

  • Videoanalyse

  • Einführung in die Jobbörse

Der Unterricht ist handlungsorientiert und verbindet Theorie und Praxis in unterschiedlichen Sozialformen (Frontal-, Gruppen- und Plenumsunterricht).

Drei Spezialisierungen – Ihr Profil, Ihr Weg

Nach dem gemeinsamen Grundlagenmodul wählen Sie einen von drei Schwerpunkten:

KT – Künstlerischer Tanz (Tanzschulpädagogik)

Ziel: Tätigkeit an privaten Ballett- und Tanzschulen oder Aufbau einer eigenen Schule.

Schwerpunkte:

Methodik und Didaktik des klassischen Tanzes (z. B. Waganowa, RAD)

Unterrichtsaufbau und Stundenplanung

Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Choreografie und Dramaturgie

Lehrpraxis an Tanzschulen

Typische Berufsfelder:

Tanzpädagogin an privaten Schulen, freiberufliche Lehrtätigkeit, Dozentin, Schulgründung.

Geeignet für Sie, wenn …

  • Sie langfristig mit Kindern und Jugendlichen arbeiten möchten.

  • Sie strukturiert mit festen Klassen arbeiten.

  • Sie eine eigene Tanzschule planen.

KP – Künstlerische Projekte im soziokulturellen Raum

Ziel: Arbeit in Tanzprojekten mit Schulen, Kommunen und sozialen Einrichtungen.

Schwerpunkte:

Tanzvermittlung im sozialen und kulturellen Kontext

Projektplanung und -leitung

Choreografie und Bewegungsentwicklung

Arbeit mit heterogenen Gruppen

Eigenständige Projektentwicklung und Präsentation

Typische Berufsfelder:
Tanzpädagog*in in schulischen und außerschulischen Projekten, künstlerische Vermittlung, Projektleitung, Kooperation mit Bildungsträgern und Kommunen.

Geeignet für Sie, wenn …

  • Sie Tanz in Schulen, Stadtteilen oder sozialen Projekten vermitteln möchten.

  • Sie prozessorientiert und projektbezogen arbeiten.

  • Sie mit Fördermitteln und Partnerinstitutionen kooperieren möchten.

PB – Professioneller Bereich (Training für Compagnien)

Ziel: Pädagogische Tätigkeit im professionellen Trainingskontext.

Schwerpunkte:

Trainings- und Bewegungslehre

Methodik des professionellen Tanztrainings

Probenstruktur und Trainingsplanung

Zusammenarbeit mit Korrepetitor*innen

Lehrassistenz und Training von Ensembles

Typische Berufsfelder:
Training an Theatern und Opernhäusern, Compagnie-Training, Probenassistenz, professionelles Coaching.

Geeignet für Sie, wenn …

  • Sie mit professionellen Tänzer*innen arbeiten möchten.

  • Sie leistungs- und trainingsorientiert arbeiten.

  • Sie perspektivisch Training an Theatern oder Opernhäusern übernehmen möchten.

Zielgruppe & Voraussetzungen

Die Qualifizierung richtet sich an professionelle Tänzer*innen des künstlerischen Tanzes mit mindestens 3 Jahren Berufserfahrung (z. B. an städtischen oder staatlichen Compagnien oder festen freien Häusern).

Bewerbung:
Schriftliche Bewerbung (CV und Motivationsschreiben) an
📧 geschaeftsstelle@dbft.de

Bewerbungsfrist: 01.07.2026

Abschluss & Perspektive

Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das Tanzpädagogische Zertifikat des DBfT.

Die Weiterbildung qualifiziert für eine nachhaltige pädagogische Tätigkeit nach oder parallel zur Bühnenlaufbahn und eröffnet neue Beschäftigungsmöglichkeiten – an Tanzschulen, in Projekten oder im professionellen Trainingsumfeld.

Absolvent*innen werden im DBfT-Netzwerk über Newsletter, Website und Social Media vorgestellt.

Kontakt & Beratung

Henriette Droß-Duplancic
Geschäftsführerin
Deutscher Berufsverband für Tanzpädagogik e.V.
📧 h.dross@dbft.de
📞 0157 5161 7557

Änderungen vorbehalten.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung aller Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.