Beendigung der Mitgliedschaft

Das Ende der Mitgliedschaft ist in der Satzung in § 6 geregelt. Hiernach kann die Mitgliedschaft u.a. durch Austritt beendet werden.

Hierfür senden Sie Ihre Austrittserklärung mindestens schriftlich und unterschrieben per Post an die Geschäftsstelle. Sie erhalten nach Eingang Ihres Schreibens eine Bestätigung des Austritts unter Angabe des Beendigungstermins der Mitgliedschaft.

Der Austritt ist jährlich mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende möglich. Zur Einhaltung der Kündigungsfrist ist der rechtzeitige Zugang des Kündigungsschreibens bei der Geschäftsstelle des DBfT erforderlich.

 
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