Qualitätssicherung in der Tanzpädagogik
Eine Mitgliedschaft können Personen erlangen, die eine qualifizierte tanzpädagogische oder tänzerische Ausbildung nachweisen und die sich gemäß dem Fort- und Weiterbildungskonzept des DBfT verpflichten, jährlich mindestens zwanzig Stunden Fortbildung zu absolvieren.
Daher ist die Mitgliedschaft im Berufsverband ein erstes Indiz für einen gesunden, verantwortungsvollen und qualifizierten Unterricht.
Möchten Sie sich gerne als Pädagogin oder Pädagoge registrieren und damit für potentielle Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Großeltern auffindbar sein? Auch Auftraggeber können Sie so in unserem Berufsregister besser finden und kontaktieren.
Dann senden Sie uns Ihren Antrag zur Aufnahme in das Berufsregister zu. Wenn Ihr aktueller Fort- und Weiterbildungsnachweis vorliegt, tragen wir Sie gerne erstmalig kostenfrei ein.
Bitte beachten Sie: Das Fehlen Ihrer jährlichen Fort- und Weiterbildungsnachweise führt zum Verlust des Eintrags im Berufsregister. Ein erneuter Eintrag kann nach Einreichung Ihrer fehlenden Nachweise kostenpflichtig für 50€ inkl. 19% USt erfolgen.
Eine Hilfestellung bei der Suche nach der richtigen Ballettschule ist auch unser "Kleiner Leitfaden... Zum Finden einer qualifizierten Ballettschule".