Gesunde Spitze - dann gerne!

Selbstverpflichtung der Mitglieder des DBfT

Mitglieder des Berufsverbandes verpflichten sich, Schülerinnen den Zugang zum Spitzentanz frühestens mit dem 11. Lebensjahr zu gewähren. Zusätzlich sollte vor Beginn des Spitzentanzes die körperliche Tauglichkeit medizinisch festgestellt werden, um gesundheitliche Folgeschäden zu vermeiden.

Dieser Richtlinie liegen medizinische und entwicklungsbedingte Aspekte zu Grunde, die regelmäßig zusammen mit der medizinischen Forschung überprüft werden.

Ein früheres Teilnehmen am Spitzentanz wird daher vom DBfT nicht gebilligt und führt bei Zuwiderhandlung durch ein Mitglied zum Ausschluss aus dem Verband.

Wir bitten alle Schülerinnen und Eltern zum Wohle der Entwicklung des Körpers dies zu beachten.

Mehr Informationen rund um die Tanzmedizin erhalten Sie bei ta.med - Tanzmedizin Deutschland e.V.

Seminar Update Spitzentanz
mit Prof. Christine Neumeyer
Gesundheits- und Rehazentrum Medicos Tanzmedizin

 
Rabatte und Vorteile

Rabatte und Vorteile
für unsere Mitglieder

Mitglied werden